Klasse A2
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit einer Motorleistung von
nicht mehr als 35 kW, bei denen
das Verhältnis der Leistung zum
Gewicht 0,2 kW/kg nicht
übersteigt.
Mindestalter:
18 Jahre
Vorbesitz:
keine
Einschluss:
Klasse A1 u. AM
Ausbildung:
Theorie u. Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
praktische Prüfung
bei mind. 2 Jahre
Vorbesitz der Klasse
A1 nur praktische
Prüfung
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